Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2020

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Wettbewerbe, die von der cirp GmbH ausgelobt werden. purmundus challenge ist eine Marke der cirp GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Ralf-D. Nachreiner und Dipl.-Kfm. Petra Nachreiner, Römerstr. 8, D-71296 Heimsheim. Email: challenge@purmundus.de, Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 705890, USt.–ID-Nr.: DE 173 714 842. Alle Lieferungen und Leistungen von purmundus challenge erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Fassung.
1.2 Diese gelten unabhängig von den AGBs der Teilnehmer und Kooperationspartner.
1.3 Die Teilnehmer müssen alle in der Ausschreibung des Wettbewerbs aufgeführten Bedingungen erfüllen. Die Ausschreibung ist zum Download auf der Website www.purmundus-challenge.com/de/Registration.php im Ausschreibungszeitraum verfügbar.
1.4 Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Teilnehmer nur im Falle von unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Die purmundus challenge darf sämtliche Forderungen, die der purmundus challenge gegen den Teilnehmer zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Teilnehmer gegen die purmundus challenge hat.
§ 2 Teilnehmer

2.1 Der Wettbewerb „purmundus challenge“ des aktuellen Jahres richtet sich an kreative Köpfe, die neue Wege im 3D und 4D-Druck gehen wollen.
2.2 Der Teilnehmer muss der originäre Gestalter des Entwurfs sein. Der Entwurf muss sich um sein eigenes geistiges Eigentum handeln. Der Teilnehmer muss für das Motiv die alleinigen Urheberrechte und die alleinigen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte innehaben. Die Stellvertretung kann persönlich durch Benennung einer bestimmten Person oder organisatorisch durch die Aufgabe als Stellvertreter geregelt werden.
2.3 Der purmundus challenge ist es vorbehalten bei Einreichungen jeweilige Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung zu fällen und ggf. den Teilnehmerkreis zu erweitern. Dies ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. purmundus challenge zensiert keine Einreichungen.
2.4 Eingereichte oder nachgereichte physische Modelle werden zurückgesandt. Der Teilnehmer muss hier die anfallenden Rücksendekosten übernehmen und ist für die Sicherheit des Versands selbst verantwortlich. Die eingereichten Unterlagen, wie Datenträger und Dokumente, werden nicht zurückgesandt. Sollte dies vom Teilnehmer gesondert erwünscht werden, muss dieser die anfallenden Rücksendekosten übernehmen und ist für die Versendungsgefahr selbst verantwortlich.
§ 3 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

3.1 Der Teilnehmer eines Wettbewerbs muss das Anmeldeformular zusammen mit den aufgeführten Unterlagen, Daten und Entwürfe bei purmundus challenge einreichen. Der Einsendeschluss ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es gilt der Post-/Emailstempel. Später eingereichte Anmeldungen und Entwürfe können nicht mehr zugelassen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2 Die Wettbewerbssprache ist Deutsch und Englisch.
3.3 Es können bis zu 3 Entwürfe pro Teilnehmer eingereicht werden.
3.4 Einzel- und Teameinreichungen sind gleichermaßen möglich, wobei ein konkreter Ansprechpartner genannt werden muss.
3.5 Mit Zusendung des Anmeldeformulars ist der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
3.6 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und purmundus challenge kommt durch die Teilnahmebestätigung zustande, die per E-Mail an den Teilnehmer gesendet wird. Die darin aufgeführte jeweilige Teilnehmernummer ist bei der folgenden Korrespondenz anzugeben.
§ 4 Kosten und Zahlungsbedingungen

4.1 Durch Organisation und Ausrichtung von Wettbewerben entstehen Kosten für purmundus challenge.
4.2 Die Teilnahme ist kostenlos.
4.3 Die Kosten für die Erarbeitung der eingereichten Entwürfe sowie für die Ein- und Rücksendung inklusive der Sicherheit des Versandes wie auch das Ausstellungsrisiko werden vom Teilnehmer getragen.
4.4 Aufwendungen für Ausstellerversicherung sowie Standbewachung werden von der purmundus challenge übernommen.
4.5 Weitere Kosten für Publikationen im Nachhinein entstehen für den Teilnehmer nicht.
§ 5 Jury

5.1 Die internationale, unabhängige Jury besteht aus Professionellen der Bereiche Design, Forschung, Wirtschaft, Lehre und Industrie.
5.2 Die Einreichungen werden in einem nicht öffentlichen Verfahren ausgewertet und bewertet.
5.3 Sofern ein Jurymitglied direkt an einer Einreichung beteiligt ist, entfällt für dieses sein Stimmrecht.
5.4 Die Bewertungskriterien sind
Der Jury steht frei, in welcher Gewichtung die einzelnen Kriterien angewendet werden. Entsprechen die eingereichten Entwürfe den Anforderungen der Kriterien werden sie ausgewählt und ausgezeichnet. Unabhängig von den Auszeichnungen der ersten Preise, können zusätzliche Entwürfe von der Jury ausgewählt werden, die in der Ausstellung vorgestellt werden.
5.5 Die Entscheidungen der Jury sind rechtsgültig und nicht zu begründen. Eine Zensur durch purmundus challenge erfolgt nicht. Der Rechtsweg gegen eine Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen.
§ 6 Auszeichnungen und Preise

6.1 Die Gewinner werden auf der Formnext des aktuellen Jahres im Rahmen der Preisverleihung vorgestellt.
6.2 Den Preisträgern wird eine Trophäe der purmundus challenge überreicht. Die Preisdotierung der purmundus challenge des aktuellen Jahres ist unter https://www.purmundus-challenge.com/de/Preise.php zu finden.
§ 7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

7.1 Die Ausstellung der purmundus challenge-Finalisten des aktuellen Jahres findet auf der Formnext des aktuellen Jahres statt. Die Prämierung der besten Finalisten und des Publikumspreises erfolgt im Rahmen der Formnext des aktuellen Jahres. Es werden den Finalisten Urkunden und den Gewinnern die Trophäen übergeben. Die Exemlpare dürfen für eigene Ausstellungs- und PR-Zwecke genutzt werden, jedoch ohne kommerziellen Einsatz.
7.2 Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden im Rahmen der Formnext des aktuellen Jahres und durch purmundus challenge über Pressematerial kommuniziert. Fachmagazine erhalten von purmundus challenge entsprechendes Pressematerial in Bild und Schrift. Die Finalisten werden in einem Flyer vorgestellt. Dies unterliegt dem copyright von purmundus challenge. Nur nach Absprache darf dies reproduziert werden.
7.3 Der Teilnehmer überlässt purmundus challenge, den Kooperationspartnern und Juroren für den Zeitraum des Wettbewerbs, für damit verbundene Veröffentlichungen und Ausstellungen die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte der eingereichten Entwürfe. Ausgeschlossen ist die kommerzielle Verwendung. Die Teilnehmer geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu. Die Gewinner können die Auszeichnung zeitlich unbegrenzt für eigene Kommunikationszwecke nutzen. Die Marke purmundus challenge wird auch im Nachhinein bei weiteren Ausstellungen, sofern dies konzeptionell zu den jeweiligen Präsentationen passt, die prämierten Entwürfe zeigen.
§ 8 Vorbehalte

8.1 Sofern die purmundus challenge die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Wettbewerbs nicht gesichert sieht, behält die Marke sich vor, den Wettbewerb abzusagen. Ebenso gelten andere wichtige Gründe (z.B. höhere Gewalt, Absage von Kooperationspartnern) um die Veranstaltungen zu verlegen oder abzusagen.
8.2 Sofern es sich nur um eine Verlegung handelt, bleibt der Vertrag erhalten. Bei Absage entfallen alle wechselseitigen Pflichten der Vertragspartner, es gibt keine Ansprüche auf Kostenerstattung oder Schadensersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 9 Rücktritt

9.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Teilnehmer seine Anmeldung per E-Mail oder Brief (in Textform) widerrufen. Danach ist ein Rücktritt des Teilnehmers ausgeschlossen, da die Jury das Auswahlverfahren begonnen hat und die Bewertung der eingereichten Entwürfe läuft.
9.2 Die eingereichten Unterlagen, wie Datenträger und Dokumente, werden nicht zurückgesandt. Sollte dies vom Teilnehmer gesondert gewünscht werden, muss dieser die anfallenden Rücksendekosten übernehmen und ist für die Sicherheit des Versands selbst verantwortlich. Zusätzlich eingereichte oder nachgereichte physische Modelle werden zurückgesandt. Der Teilnehmer muss hier die anfallenden Rücksendekosten übernehmen und ist für die Sicherheit des Versands selbst verantwortlich.
§ 10 Rechte

10.1 Dem Teilnehmer verbleiben die Urheberrechte seiner eingereichten Entwürfe. Die Teilnehmer überlassen purmundus challenge und den Kooperationspartnern für den Zeitraum des Wettbewerbs, für damit verbundene Veröffentlichungen und Ausstellungen die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte der eingereichten Entwürfe. Ausgeschlossen ist die kommerzielle Verwendung.
10.2 Der Teilnehmer erklärt und garantiert, dass er durch die zur Verfügungsstellung des Entwurfs Schutzrechte, Urheberrechte oder Copyrights Dritter jedweder Art (im folgenden „Schutzrechte“) nicht verletzt. Im Falle einer behaupteten Schutzrechtsverletzung stellt der Teilnehmer purmundus challenge, die Kooperationspartner und Juroren des Wettbewerbs von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Rechten Dritter frei und ersetzt purmundus challenge den entstandenen Schaden und die getätigten Aufwendungen.
10.3 purmundus challenge und die Juroren behalten sich vor, sollte bekannt werden, dass Rechte Dritter verletzt wurden, die Auszeichnungen abzuerkennen. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular beziehungsweise mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars an. Druckfähige, herstellbare Daten sind für die Teilnahme Voraussetzung, wenn kein Model eingereicht wird. Eingereichte oder nachgereichte physische Modelle werden zurückgesandt, die eingereichten Unterlagen, wie Datenträger und Dokumente, werden nicht zurückgesandt.
§ 11 Geheimhaltung

11.1 Über die eingereichten Beiträge zum Wettbewerb ist während der Bearbeitungszeit bis zum Oktober des aktuellen Jahres Stillschweigen zu bewahren. Dazu verpflichten sich die purmundus challenge, die Kooperationspartner und die Juroren.
11.2 Mit der Veröffentlichung der Finalisten des aktuellen Jahres endet diese Vereinbarung für die eingereichten Entwürfe, die vorgestellt, ausgestellt und ausgezeichnet werden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Vertrag ist der Firmensitz von purmundus challenge, dies gilt auch wenn der Teilnehmer seinen Sitz im Ausland hat.
12.2 Sobald purmundus challenge durch rechtsfähige Urteile oder Gerichtsbeschluss darauf hingewiesen wird, dass Rechte Dritter durch den Beitrag verletzt wurden, kann der Teilnehmer ausgeschlossen oder die Auszeichnung aberkannt werden.
12.3 Jegliche Ansprüche bedürfen der Schriftform.
§ 13 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.